Taunus Zeitung vom 20.9.2000

Aufklärung soll Angst vor der Betreuung nehmen

 

Andreas Hett (links) und Frank Albon informierten über das Thema Betreuung

 

Von Katja Sperling      

 

Köppern. „Ohne Herz ist das Leben nicht lebenswert“ ist mit rotem Filzstift auf das Papier geschrieben. „Das Herz hat eine 88-jährige Demenzkranke, die ich betreue dazu gemalt, der Satz stammt von ihr, den hat sie mir diktiert“, erzählt Andreas Hett. Zu Beginn seines Vortrages warf er per Overhead-Projektor den aussagekräftigen Satz an die Wand. „Geborgenheit und Halt zu geben, das sei gerade bei der Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer wichtig“, sagte Hett. Der Kunsttherapeut ist Mitarbeiter beim Verein zur Betreuung Volljähriger, der seinen Sitz in  Bad Homburg hat. Er sprach auf Einladung von Frank Albohn im Haus Bornberg, der gerontopsychiatrischen Tagesstätte des Zentrums für soziale Psychiatrie Hochtaunus, über die gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht.
           
„Gerade in unserem Wirkungsbereich sind viele Angehörige mit diesem Thema konfrontiert“, erklärt Frank Albohn. Mit seinen Mitarbeitern betreut er von montags bis freitags zwölf Gäste, die meisten von ihnen demente und an Alzheimer erkrankte Patienten, von 8.30 bis 17 Uhr. „Wir sind eine Tagespflegestätte für ältere, demente Mitbürger und haben noch Plätze frei“, informiert Albohn. „Das liegt daran, dass wir einfach bekannter werden müssen.“ Seine Erfahrung sei zudem, dass viele Angehörige Hemmungen haben, ihre Angehörigen für ein paar Stunden wegzugeben.“
           
Das Anliegen der Informationsveranstaltung war, die Angst vor Bereuung zu nehmen. Das Betreuungsgesetz existiert seit 1992. „Dieses Gesetz hat das Vormundschaftsgesetz abgelöst. Durch die neue Regelung sollen die Betroffenen besser geschützt werden.“ Nicht Entmündigung sondern ein flexible, individuelle auf den Betroffenen zugeschnittene Betreuung, so lautet die Vorgabe. „ Die wünsche der Betroffenen sollen geachtet werden und selbstverständlich an erster Stelle stehen. Dafür setzt sich der Betreuer ein.“ Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder eines körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
           
Über das Betreuungsgesetz beziehungsweise über eine Vorsorgevollmacht sollte jeder nachdenken. „Denn was viele nicht wissen: Falls Ihnen etwas passiert, ist Ihr nächster Angehöriger nicht automatisch ihr gesetzlicher Vertreter.“
           
Was die Vorsorge betrifft, erläutert Hett zwei Modelle: „Zum einen gibt es die Betreuungsverfügung. Damit können Sie auf das Betreuungsverfahren bei Gericht Einfluss nehmen und Wünsche äußeren, wer Betreuer werden soll.“ Die zweite Variante ist die Vorsorgevollmacht. „Die erteilen Sie aber nur, wenn sie sicher sind, das der Bevollmächtigte in ihrem Sinne handelt. Diese Person muss absolut vertauenswürdig sein und Ihre Würde respektieren.“


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Betreuungsrecht