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Köppern.
„Ohne Herz ist das Leben nicht lebenswert“ ist mit rotem Filzstift
auf das Papier geschrieben. „Das Herz hat eine 88-jährige
Demenzkranke, die ich betreue dazu gemalt, der Satz stammt von ihr, den
hat sie mir diktiert“, erzählt Andreas Hett. Zu Beginn seines
Vortrages warf er per Overhead-Projektor den aussagekräftigen Satz an
die Wand. „Geborgenheit und Halt zu geben, das sei gerade bei der
Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer wichtig“, sagte Hett. Der
Kunsttherapeut ist Mitarbeiter beim Verein zur Betreuung Volljähriger,
der seinen Sitz in Bad
Homburg hat. Er sprach auf Einladung von Frank Albohn im Haus Bornberg,
der gerontopsychiatrischen Tagesstätte des Zentrums für soziale
Psychiatrie Hochtaunus, über die gesetzliche Betreuung und
Vorsorgevollmacht.
„Gerade
in unserem Wirkungsbereich sind viele Angehörige mit diesem Thema
konfrontiert“, erklärt Frank Albohn. Mit seinen Mitarbeitern betreut
er von montags bis freitags zwölf Gäste, die meisten von ihnen demente
und an Alzheimer erkrankte Patienten, von 8.30 bis 17 Uhr. „Wir sind
eine Tagespflegestätte für ältere, demente Mitbürger und haben noch
Plätze frei“, informiert Albohn. „Das liegt daran, dass wir einfach
bekannter werden müssen.“ Seine Erfahrung sei zudem, dass viele Angehörige
Hemmungen haben, ihre Angehörigen für ein paar Stunden wegzugeben.“
Das
Anliegen der Informationsveranstaltung war, die Angst vor Bereuung zu
nehmen. Das Betreuungsgesetz existiert seit 1992. „Dieses Gesetz hat
das Vormundschaftsgesetz abgelöst. Durch die neue Regelung sollen die
Betroffenen besser geschützt werden.“ Nicht Entmündigung sondern ein
flexible, individuelle auf den Betroffenen zugeschnittene Betreuung, so
lautet die Vorgabe. „ Die wünsche der Betroffenen sollen geachtet
werden und selbstverständlich an erster Stelle stehen. Dafür setzt
sich der Betreuer ein.“ Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer
psychischen Krankheit oder eines körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen können.
Über
das Betreuungsgesetz beziehungsweise über eine Vorsorgevollmacht sollte
jeder nachdenken. „Denn was viele nicht wissen: Falls Ihnen etwas
passiert, ist Ihr nächster Angehöriger nicht automatisch ihr
gesetzlicher Vertreter.“
Was
die Vorsorge betrifft, erläutert Hett zwei Modelle: „Zum einen gibt
es die Betreuungsverfügung. Damit können Sie auf das
Betreuungsverfahren bei Gericht Einfluss nehmen und Wünsche äußeren,
wer Betreuer werden soll.“ Die zweite Variante ist die
Vorsorgevollmacht. „Die erteilen Sie aber nur, wenn sie sicher sind,
das der Bevollmächtigte in ihrem Sinne handelt. Diese Person muss
absolut vertauenswürdig sein und Ihre Würde respektieren.“ |